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Die Sachverständige:
Was zeichnet eine öffentlich bestellt
und vereidigte Sachverständige aus?
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Besondere Sachkunde
Die öffentlich bestellte Sachverständige muss vor ihrer Bestellungsbehörde einen anspruchsvollen Nachweis über ihre „besondere Sachkunde“ führen. Darunter wird überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen verstanden.
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Vertrauenswürdigkeit
Die Integrität und Zuverlässigkeit und wird von der Bestellungsbehörde überprüft.
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Objektivität
Die Sachverständige schwört einen Eid ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie ihre Gutachten unparteiisch zu erstellen.
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Meine Tätigkeit...
unterliegt der Sachverständigenordnung
der Landwirtschaftskammer NRW.