Historische Gärten und Anlagen stehen aber nicht nur im Spannungsfeld konkurierender Nutzungsansprüche,
sondern ebenso oft auch divergierender finanzieller Intentionen.
Dieter Hennebo

Gesetze / Chartas - Gartendenkmalpflege

Denkmalschutz und Recht

Die Denkmalpflege fällt in Deutschland unter die Kulturhoheit der Länder. So hat jedes Bundesland ein Landesdenkmalschutzgesetz. Es gibt zwei Systeme die Denkmäler unter Schutz stellen:

  • Nachrichtliches System

Alle Denkmäler, die die Kriterien der Gesetze erfüllen stehen automatisch unter Schutz. Die vorhandenen Listen erfüllen nur informellen Charakter.


  • Konstitutives System

Es sind nur diese Denkmäler schutzwürdig, die in den Denkmallisten verzeichnet sind.
Ein großer Nachteil bei diesem System ist das zahlreiche Denkmäler aus Unwissenheit verloren gehen.
Aus diesem Grund hat z.B. das Bundesland Rheinlandpfalz im Jahre 2009 auf das nachrichtliche System umgestellt.