Jutta Curtius ist Mitautorin des Buches:
Verwaltung,Pflege und Unterhalt von öffentlichen und privaten Flächen
Infos zum Buch findet sich hier:
Parks, Grünzüge, Plätze, Friedhöfe und Allen, die unter Denkmalschutz stehen benötigen ein besonderes Augenmerk, um den gesetzlich verankerten Schutz zu gewährleisten.
Nicht alle Denkmalschutzgesetze der 16 Bundesländer kennen den Begriff des Gartendenkmals,
so werden die historischen Zeugnisse der Garten- und Landschaftskultur auch als Baudenkmal, Kulturdenkmal oder Denkmalbereich gelistet.
Jeder Eingriff, der über eine reine Pflegemaßnahme, wie z. B. Rasen mähen oder Hecken schneiden hinausgeht, benötigt je nach Gesetzgebung das Einvernehmen oder Benehmen der Denkmalbehörde.