Sachverständige: sachkundig, objektiv, vertrauenswürdig

Sachverständigenbüro

Die Sachverständige und ihre Aufgaben:

Die Aufgaben einer Sachverständigen im Garten- und Landschaftsbau besteht darin gutachterliche Stellungnahmen zu bestimmten Sachverhalten abzugeben. Diese Gutachten sind dem Richter ein Beweismittel, um eine Entscheidung bei einem Rechtsstreit treffen zu können. Die öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige unterliegt den Pflichten der ZPO (Zivilprozessordnung §407a).

Die Sachverständige unterliegt weiterhin der Sachverständigenverordnung. Sie muss jederzeit ihre unparteiische, gewissenhaft, unabhängige und weisungsfreie Aufgabenerfüllung überprüfen. Sie verpflichtet sich die absolute Neutralität zu wahren und die Gutachten persönlich zu erstatten. Weiterhin unterliegt Sie der Schweigepflicht in Verbindung mit der Ausübung ihrer Tätigkeit.

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